Steuercenter 

Hinweis für Anteilseigner

Am 1. Januar 2018 tritt das neue deutsche Investmentgesetz (InvStG) in Kraft.

Die Informationen auf dieser Seite sind weder Anlage- noch Steuerberatung. Es soll auch nicht der Anschein erweckt werden, dass auf alle steuerlichen Auswirkungen eingegangen wird, die für die Fonds oder alle Anlegergruppen zutreffen. Für einige Fonds oder Anlegergruppen gelten möglicherweise besondere Regelungen. Anteilseigner und Interessenten wird geraten, ihre eigenen professionellen Berater zu steuerlichen oder anderen für sie Auswirkungen zu befragen, die der Kauf, das Halten, der Verkauf, die Umwandlung oder eine andere Art, Anteile abzustoßen, gemäß den Gesetzen des Landes, in dem sie registriert sind, gegründet wurden, ihren Sitz oder Wohnsitz haben oder aufgrund ihrer besonderen Situation für sie haben kann.