Sollten Sie der Meinung sein, einen Verlust erlitten zu haben, können Sie außerdem das Recht haben, Rechtsmittel mit hilfe eines kollektiven Rechtsschutzmechanismus einzulegen, der in Ihrer Jurisdiktion vorhanden ist. Die Verfügbarkeit eines kollektiven Rechtsschutzmechanismus hängt davon ab, in welchem Land Sie ansässig sind, wo der Vertrag mit dem Fonds geschlossen wurde und wie Sie in den Fonds investiert haben. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie auf der Internetseite Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde. Die Europäische Union hat Rechtsvorschriften erlassen, durch welche es den Verbrauchern europaweit ermöglicht, eine Verbandsklage zu erheben. Dieser Rechtsakt soll bis Ende Dezember 2022 in nationales Recht umgesetzt werden. Wir werden diese Zusammenfassung zu gegebener Zeit um weitere Rechte ergänzen, sobald sie verkündet werden.