Zusammenfassung der Anteilinhaberrechte

Wenn Sie Anleger eines Capital Group Fund (der „Fonds“) sind und die Anteile im Anteilinhaberregister auf Ihren Namen eingetragen sind, stehen Ihnen bestimmte Anteilinhaberrechte zu, die Sie ausüben können. Weitere Einzelheiten zu den Rechten der Anteilinhaber sind im Prospekt und in den Gründungsdokumenten des jeweiligen Fonds enthalten.

Je nachdem, wie Sie in den Fonds investiert haben, können Ihnen bestimmte Anlegerrechte aus dem zwischen Ihnen und dem Fonds geschlossenen Vertrag zustehen. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten entnehmen Sie bitte insbesondere dem jeweiligen Prospekt und den Vertragsunterlagen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anlage ausgefüllt haben.

Je nachdem, wie Sie in den Fonds investiert haben, können Ihnen bestimmte Schutz- und Entschädigungsansprüche nach den für Sie geltenden nationalen Rechtsvorschriften zustehen. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie gegebenenfalls auf der für Sie maßgeblichen Website zur Anlegerentschädigung.

Wenn Sie der Ansicht sind, einen Verlust erlitten zu haben, sind Sie darüber hinaus möglicherweise berechtigt, im Rahmen eines in Ihrem Rechtsgebiet verfügbaren Verfahrens des kollektiven Rechtsschutzes gemeinsam mit anderen Betroffenen Ansprüche geltend zu machen. Ob Ihnen ein solches lokales Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes zur Verfügung steht, hängt von dem Rechtsgebiet ab, in dem Sie ansässig sind, vom Ort des Vertragsschlusses mit dem jeweiligen Fonds sowie davon, auf welche Weise Sie in den betreffenden Fonds investiert haben. Weitere Einzelheiten zu diesen Rechten finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen lokalen Aufsichtsbehörde.

Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds kann jederzeit beschließen, die Vorkehrungen für den Vertrieb einzelner oder sämtlicher Teilfonds des Capital Group Fund in einem Land einzustellen, in dem der betreffende Teilfonds bzw. die betreffenden Teilfonds zum Vertrieb registriert ist bzw. sind. In diesem Fall erfolgt die Einstellung gemäß den jeweils geltenden OGAW-/AIF-Vorschriften.