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Capital Group New Perspective Fund (LUX)

Eine neue Perspektive für globale Anlagen, seit fünfzig Jahren

Seit dem 1. Dezember 2023 ist der Capital Group New Perspective Fund (LUX) als Artikel 8- Fonds gemäß der EU-Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzinstrumente (SFDR) eingestuft.

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        Overview

        Results

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        Portfolio

        cgnplu

        Risiko-Betrachtungen

        Risikofaktoren, die vor einer Anlage zu beachten sind:

        • Diese Präsentation ist keine Investmentberatung oder persönliche Empfehlung.
        • Der Wert von Anlagen und Erträgen kann schwanken, sodass Anleger ihr investiertes Kapital möglicherweise nicht oder nicht vollständig zurückerhalten.
        • Die Ergebnisse der Vergangenheit sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse.
        • Wenn Ihre Anlagewährung gegenüber der Währung aufwertet, in der die Anlagen des Fonds denominiert sind, verliert Ihre Anlage an Wert. Durch Währungsabsicherung wird versucht, dies zu begrenzen, aber es gibt keine Garantie, dass die Absicherung vollständig erfolgreich ist.
        • Der Verkaufsprospekt – zusammen mit allen lokal erforderlichen Verkaufsunterlagen – nennen zusätzliche Risiken. Je nach Fonds können dazu auch die Risiken von Anlagen in festverzinslichen Wertpapieren, Derivative, Emerging Markets und/oder High-Yield-Anleihen zählen. Die Märkte der Emerging-Market-Länder sind volatil und können illiquide werden.
        • Manche Fonds können zu Anlagezwecken, zur Absicherung und/oder zum effizienten Portfoliomanagement in derivative Finanzinstrumente investieren.

        Resources

        fund centre | Capital Group

        Nachhaltigkeitsbezogene offenlegungen

        Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

        Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungen sollen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden, um etwaigen Änderungen oder Überprüfungen Rechnung zu tragen. Die in Großbuchstaben hervorgehobenen Begriffe werden gemäß den im Prospekt des Capital International Fund dargelegten Begriffsbestimmungen und Bezugnahmen verwendet.

        Der nachstehende Abschnitt „Zusammenfassung“ wurde in englischer Sprache verfasst und wird in andere Amtssprachen des Europäischen Wirtschaftsraums übersetzt. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen den verschiedenen Fassungen dieses Abschnitts „Zusammenfassung“ ist die englische Fassung maßgebend.

        Datum

        Diese Informationen sind gültig ab 01 Dezember 2023.

        Zusammenfassung

        Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt aber keine nachhaltige Investition an.

        Der Fonds strebt an, einen CO2-Fußabdruck (gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität („WACI“)) für seine Anlagen in Unternehmensemittenten zu verwalten, der in der Regel mindestens 30 % niedriger ist als jener des MSCI ACWI Index. Obwohl dieser Fonds aktiv und ohne Bezugnahme auf oder Einschränkungen durch einen Referenzindex bezüglich der Zusammensetzung des Portfolios des Fonds (innerhalb der Grenzen des jeweiligen spezifischen Anlageziels und der jeweiligen Anlagepolitik) verwaltet wird, verwendet der Fonds diesen Index zur Überwachung der Kohlenstoffemissionen der Anlage. Der Anlageberater stützt sich bei der laufenden Überwachung der WACI auf Fondsebene auf die Daten von Drittanbietern und kann Engagements in bestimmten Unternehmen bei Bedarf reduzieren oder eliminieren.

        Um die ökologischen und sozialen Merkmale zu bewerben, wendet der Anlageberater ein ESG- und normenbasiertes Screening in Bezug auf bestimmte Sektoren wie Waffen an. Zur Unterstützung dieser Screenings stützt sich der Anlageberater auf Drittanbieter, die die Beteiligung eines Emittenten an oder den Umsatz identifizieren, den er aus Aktivitäten erzielt, die nicht mit den ESG- und normenbasierten Bewertungskriterien vereinbar sind. Für den Fall, dass Ausschlüsse nicht durch die Drittanbieter überprüft werden können, oder falls der Anlageberater der Ansicht ist, dass die Daten und/oder die Bewertung des Drittanbieters unvollständig oder nicht korrekt sind, ist der Anlageberater bestrebt, Geschäftstätigkeiten durch seine eigene Bewertung zu identifizieren.

        Die vom Anlageberater angewandte Negative Screening Policy finden Sie unter:

        https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/negative-screening-policy.pdf

        Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische und soziale Merkmale, vorausgesetzt, dass die Unternehmen, in die investiert wird, gute Governance-Praktiken befolgen. Gute Governance-Praktiken werden im Rahmen des ESG-Integrationsprozesses des Anlageberaters bewertet. Solche Praktiken werden durch einen Überwachungsprozess bewertet. Sofern relevant, wird auch eine Fundamentalanalyse einer Reihe von Kennzahlen zur Unternehmensführung durchgeführt, die unter anderem Bereiche wie Prüfungspraktiken, Zusammensetzung des Vorstands und Vergütung von Führungskräften abdeckt.

        Informationen zu den Unternehmensführungsgrundsätzen der Capital Group finden sich auch in den Verfahren und Prinzipien der Stimmrechtsvertretung. Die ESG-Grundsatzerklärung bietet zusätzliche Details zu den Ansichten der Capital Group zu bestimmten ESG-Themen wie ethischem Verhalten, Offenlegungen und Unternehmensführung. Sie ist verfügbar unter:

        https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/esg/files/esg-policy-statement(en).pdf

        Die CO2-Beschränkung des Fonds gilt nicht für das gesamte Portfolio, sondern nur für Unternehmensemittenten, für die Daten zu Kohlenstoffemissionen (gemeldet oder geschätzt) verfügbar sind. Die Negative Screening Policy der Capital Group gilt für das gesamte Portfolio, mit Ausnahme von Barmitteln, Barmitteläquivalenten und Geldmarktfonds. Indexderivate, die zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken verwendet werden, werden nicht auf einer Look-Through-Basis bewertet. Daher kann es Umstände geben, unter denen der Fonds ein indirektes Engagement in einem Emittenten, der in den ausgeschlossenen Kategorien enthalten ist, erlangen kann (unter anderem durch Derivate und Instrumente, die ein Engagement in einem Index ermöglichen). Single-Name-Derivate müssen mit der Negative Screening Policy konform sein. Der Anlageberater stellt sicher, dass die erhaltenen Sicherheiten an der Policy ausgerichtet sind.

        Die geplante Vermögensallokation wird laufend überwacht und jährlich bewertet.

        Um die Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu messen, berücksichtigt der Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren:

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 1 bezüglich Treibhausgasemissionen.

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 4 bezüglich des Engagements in Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind.

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 10 bezüglich der Verletzer des United Nations Global Compact.

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 14 bezüglich umstrittener Waffen.

        Ausschlüsse werden in erster Linie durch einen Drittanbieter, MSCI ESG Business Involvement Screening Research („MSCI ESG“), identifiziert. Weitere Datenpunkte sind der MSCI United Nations Global Compact Violators und MSCI Carbon Footprint Metrics.

        Die Methode und Quellen in Bezug auf die Ausschlüsse und den ESG-Integrationsansatz insgesamt weisen gewisse Einschränkungen auf. Der CO2-Fußabdruck wird anhand des WACI-Scores im Verhältnis zum jeweiligen Index gemessen.

        Die Mitarbeiter der Capital Group in den Bereichen Compliance, Risikomanagement und Interne Revision führen regelmäßige Bewertungen der Konzeption und operativen Wirksamkeit der ESG-Aktivitäten und Schlüsselkontrollen des Unternehmens durch. Der Dialog mit Unternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlageverwaltungsdienstleistungen des Anlageberaters für Kunden. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich einzubringen und einen Dialog über alle Themen zu führen, die die langfristigen Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten, einschließlich Engagements in Nachhaltigkeitsfragen.

        Dieser Fonds hat keinen bestimmten Referenzwert festgelegt, um die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erfüllen.

        Kein nachhaltiges Investitionsziel

        Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt aber keine nachhaltige Investition an. Der Fonds tätigt keine nachhaltigen Investitionen.

        Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

        Die vom Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale sind:

        - Neben der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess des Anlageberaters strebt der Fonds an, einen CO2-Fußabdruck (gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität („WACI“)) für seine Anlagen in Unternehmensemittenten zu verwalten, der in der Regel mindestens 30 % niedriger ist als jener des MSCI ACWI Index. Bei der Verwaltung dieser Begrenzung berücksichtigt der Fonds die wichtigste nachteilige Auswirkung 1 bezüglich Treibhausgasemissionen.

        - Der Fonds bewertet ESG- und normbasierte Screenings und wendet diese an, um Ausschlüsse für Unternehmensemittenten umzusetzen. Bei der Anwendung dieser Bewertungskriterien berücksichtigt der Fonds die wichtigste nachteilige Auswirkung 4 bezüglich des Engagements in Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind, die wichtigste nachteilige Auswirkung 10 bezüglich Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, und die wichtigste nachteilige Auswirkung 14 bezüglich umstrittener Waffen.

        Der Anlageberater kann Anlagen auswählen, sofern sie keinen Verstoß gegen das Kohlenstoffziel auslösen und der Ausschlusspolitik entsprechen.

        Es gibt keinen Referenzwert, der für die Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt ist.

        Anlagestrategie

        Der Fonds strebt für seine Investitionen in Unternehmensemittenten einen CO2-Fußabdruck an, der [in der Regel] mindestens 30 % niedriger ist, als der des vom Fonds ausgewählten Index, des MSCI ACWI. Der ausgewählte Index ist repräsentativ für das Anlageuniversum des Fonds. Der Anlageberater verwendet die WACI als Kennzahl zur Messung des CO2-Fußabdrucks des Fonds. Bei der Berechnung der WACI des Fonds stützt sich der Anlageberater auf einen externen Datenanbieter. Für den Fall, dass für einen bestimmten Emittenten keine Daten zu den gemeldeten Kohlenstoffemissionen verfügbar sind, kann der Drittanbieter Schätzungen unter Verwendung seiner eigenen Methodik erstellen. Emittenten, für die keine Daten zu den (gemeldeten oder geschätzten) Kohlenstoffemissionen verfügbar sind, werden aus der WACI-Berechnung ausgeschlossen. Ausgenommen von der WACI-Bestimmung sind Barmittelbestände, Derivate, Staatspapiere und verbriefte Produkte. Der Anlageberater bewertet die WACI-Daten des Portfolios laufend, um den Fonds dabei zu unterstützen, die Zielvorgabe nicht zu überschreiten. Der Anlageberater beabsichtigt nicht, Emittenten mit höheren Kohlenstoffemissionen auf individueller Basis automatisch auszuschließen.

        Der Fonds bewertet ESG- und normbasierte Screenings und wendet diese an, um Ausschlüsse für Unternehmensemittenten umzusetzen. Bei der Anwendung dieser Bewertungskriterien berücksichtigt der Fonds die wichtigste nachteilige Auswirkung 4 bezüglich des Engagements in Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind, die wichtigste nachteilige Auswirkung 10 bezüglich Emittenten, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, und die wichtigste nachteilige Auswirkung 14 bezüglich umstrittener Waffen. Zur Unterstützung dieser Screenings stützt sich der Anlageberater auf Drittanbieter. Dies ermöglicht es dem Anlageberater, alle börsennotierten Unternehmen weltweit zu identifizieren, die nicht mit den angewendeten ESG- und normbasierten Bewertungskriterien vereinbar sind. Der Drittanbieter liefert ein Profil der spezifischen Geschäftstätigkeit jedes Unternehmens oder der Einnahmen, die sie aus Aktivitäten erzielen, die nicht mit den auf den Fonds angewendeten werte- und normbasierten Bewertungskriterien vereinbar sind.

        Die vom Anlageberater angewandte Negative Screening Policy finden Sie unter:

        https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/negative-screening-policy.pdf

        Der Fonds bewirbt unter anderem ökologische und soziale Merkmale, vorausgesetzt, dass die Unternehmen, in die investiert wird, gute Governance-Praktiken befolgen. Gute Governance-Praktiken werden im Rahmen des ESG-Integrationsprozesses des Anlageberaters bewertet. Solche Praktiken werden durch einen Überwachungsprozess bewertet. Sofern relevant, wird auch eine Fundamentalanalyse einer Reihe von Kennzahlen zur Unternehmensführung durchgeführt, die unter anderem Bereiche wie Prüfungspraktiken, Zusammensetzung des Vorstands und Vergütung von Führungskräften abdeckt. Der Anlageberater führt mit den Unternehmen zudem einen regelmäßigen Dialog über Fragen der Unternehmensführung und übt sein Stimmrecht bei den Unternehmen aus, in die der Fonds investiert.

        Die ESG-Grundsatzerklärung der Capital Group bietet zusätzliche Details zu den Ansichten der Capital Group zu bestimmten ESG-Themen wie ethischem Verhalten, Offenlegungen und Unternehmensführung. Informationen zu den Unternehmensführungsgrundsätzen der Capital Group finden Sie in den Verfahren und Prinzipien der Stimmrechtsvertretung sowie in der ESG-Grundsatzerklärung.

        Weitere Einzelheiten finden Sie in der ESG-Grundsatzerklärung unter:

        https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/esg/files/esg-policy-statement(en).pdf

        Aufteilung der Investitionen

        Im Allgemeinen werden mindestens 90 % der Anlagen des Fonds in übertragbaren Wertpapieren zum Zeitpunkt des Kaufs dazu verwendet, die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen (wobei dies der verbindlichen Negative Screening Policy des Anlageberaters und der Begrenzung der Kohlenstoffemissionen unterliegt). Höchstens 10 % der Anlagen des Fonds in übertragbaren Wertpapieren fallen in die Kategorie „#2 Andere Investitionen“. Sie können nicht zur Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale verwendet werden und sind daher nicht entsprechend ausgerichtet.

        Die CO2-Beschränkung des Fonds gilt nicht für das gesamte Portfolio, sondern nur für Unternehmensemittenten, für die Daten zu Kohlenstoffemissionen (gemeldet oder geschätzt) verfügbar sind. Auch Barmittelbestände werden nicht in den Geltungsbereich der CO2-Beschränkung einbezogen.

        Die Negative Screening Policy des Fonds gilt für das gesamte Portfolio, mit Ausnahme von Barmittelbeständen.

        Die geplante Vermögensallokation wird laufend überwacht und jährlich bewertet.

        Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

        Der Fonds verwendet die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Erreichung der von ihm beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen:

        - Begrenzung der Kohlenstoffemissionen; und

        - Negative Screening Policy.

        Um die Erreichung der beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu messen, berücksichtigt der Fonds die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (PAI) auf Nachhaltigkeitsfaktoren:

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 1 bezüglich Treibhausgasemissionen.

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 4 bezüglich des Engagements in Unternehmen, die im Bereich fossiler Brennstoffe tätig sind.

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 10 bezüglich der Verletzer des United Nations Global Compact.

        - Wichtigste nachteilige Auswirkung 14 bezüglich umstrittener Waffen.

        Der Fonds wendet Anlagebeschränkungen auf Vorhandelsbasis in Portfoliomanagementsystemen an, um Anlagen in Unternehmen oder Emittenten basierend auf den Ausschlusskriterien zu untersagen. Darüber hinaus wird das Portfolio regelmäßigen/systematischen Post-Trade-Compliance-Prüfungen unterzogen.

        Zur Unterstützung dieser Screenings stützt sich der Anlageberater auf Drittanbieter. Dies ermöglicht es dem Anlageberater, alle börsennotierten Unternehmen weltweit zu identifizieren, die nicht mit den angewendeten ESG- und normbasierten Bewertungskriterien vereinbar sind. Der Drittanbieter liefert ein Profil der spezifischen Geschäftstätigkeit jedes Unternehmens oder der Einnahmen, die sie aus Aktivitäten erzielen, die nicht mit den auf den Fonds angewendeten werte- und normbasierten Bewertungskriterien vereinbar sind.

        Ausschlüsse für Unternehmensemittenten werden in erster Linie durch Drittanbieter identifiziert.

        Für den Fall, dass Ausschlüsse nicht durch den/die Drittanbieter überprüft werden können, ist der Anlageberater bestrebt, Geschäftstätigkeiten durch seine eigene Bewertung zu identifizieren. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Negative Screening Policy des Fonds.

        Sollte das Portfolio Gefahr laufen, das Ziel zu verfehlen, würden die Bestände angepasst, um die Marge zwischen dem CO2-Fußabdruck des Portfolios und dem Zielniveau zu erhöhen; das Engagement in ausgewählten höheren Emittenten würde mit einem erhöhten Engagement in niedrigeren Emittenten reduziert, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass das Anlageziel des Fonds beibehalten wird. Um dies zu erleichtern und das Risiko einer Verfehlung, z. B. aufgrund von Marktbewegungen, zu mindern, werden Compliance-Prüfungen durchgeführt. In den Berichten zum CO2-Fußabdruck werden die Daten von MSCI Carbon Footprint Metrics verwendet.

        Methoden

        Der Fonds setzt zwei verbindliche ESG-bezogene Kriterien um: sektor- und normbasierte Bewertungskriterien in Form von Ausschlüssen und eines CO2-Fußabdruckziels. Die Ausnahmeregelungen sind hier zu finden, und das Ziel für den CO2-Fußabdruck wird im Abschnitt „Anlagestrategie“ näher erläutert.

        Die SFDR-Klassifizierung steht im Zusammenhang mit der Verordnung der Europäischen Union und entspricht nicht der Genehmigung oder Anerkennung als ESG-Fonds durch Regulierungsbehörden im asiatisch-pazifischen Raum.

        Die negativen Bewertungskriterien und der CO2-Fußabdruck sind auf die vier oben aufgeführten PAI ausgerichtet.

        Datenquellen und -verarbeitung

        Ausschlüsse werden in erster Linie durch einen Drittanbieter, MSCI ESG Business Involvement Screening Research („MSCI ESG“), identifiziert. Weitere Datenpunkte sind der MSCI United Nations Global Compact Violators und MSCI Carbon Footprint Metrics.

        Capital Group überprüft regelmäßig die Qualität der Leistung der Dienstleisterorganisationen und führt laufend Überwachungs- und Due-Diligence-Aktivitäten durch, die der Bedeutung der erbrachten Dienstleistungen entsprechen.

        Die angewandte Negative Screening Policy des Fonds finden Sie unter:

        https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/negative-screening-policy.pdf

        Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

        Die Methode und Quellen in Bezug auf die Ausschlüsse und den ESG-Integrationsansatz insgesamt weisen gewisse Einschränkungen auf. Um alle börsennotierten Unternehmen weltweit zu identifizieren, die an Aktivitäten beteiligt sind, wie die Produktion umstrittener Produkte und Erträge aus Aktivitäten, die nicht mit den ESG- und normbasierten Bewertungskriterien vereinbar sind, verwendet der Fonds Daten von Drittanbietern. Für den Fall, dass Daten nicht von Drittanbietern beschafft werden können, oder falls der Anlageberater der Ansicht ist, dass die Daten und/oder die Bewertung des Drittanbieters unvollständig oder nicht korrekt sind, ist der Anlageberater bestrebt, Geschäftstätigkeiten durch seine eigene Bewertung (einschließlich der Verwendung anderer Datenquellen Dritter) zu identifizieren.

        Sorgfaltspflicht

        Die Mitarbeiter der Capital Group in den Bereichen Compliance, Risikomanagement und Interne Revision führen regelmäßige Bewertungen der Konzeption und operativen Wirksamkeit der ESG-Aktivitäten und Schlüsselkontrollen des Unternehmens durch. Dazu zählen die Einhaltung interner Prozesse und Verfahren sowie der regulatorischen Rahmenbedingungen in den Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen tätig ist. Die Capital Group trifft sich regelmäßig mit den Drittanbietern, um die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu bewerten.

        Es gibt auch Kontrollen vor und nach dem Handel, wie im Abschnitt „Überwachung ökologischer oder sozialer Merkmale“ weiter oben erläutert.

        Mitwirkungspolitik

        Der Dialog mit Unternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlageverwaltungsdienstleistungen des Anlageberaters für Kunden. Die Investmentteams der Capital Group treffen sich regelmäßig mit der Unternehmensleitung, einschließlich Executive Directors und Non-Executive Directors, Chairs und Finance Directors. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich einzubringen und einen Dialog über alle Themen zu führen, die die langfristigen Aussichten des Unternehmens beeinflussen könnten, einschließlich Engagements in Nachhaltigkeitsfragen.

        Wenn die Investmentteams der Capital Group ein Problem identifizieren, das für den langfristigen Wert eines Unternehmens von Bedeutung ist, oder sie wegen der relativen ESG-Performance besorgt sind, greifen die Investmentexperten und Governance-Teams der Capital Group beim Management ein. Die Reaktion des Managements und die Schritte, die es unternimmt, um die damit verbundenen Risiken zu minimieren, sind ein wichtiger Bestandteil der Beurteilung der Managementqualität durch die Capital Group, die selbst ein Schlüsselfaktor bei unseren Aktienauswahlentscheidungen ist.

        Bestimmter Referenzwert

        Dieser Fonds hat keinen bestimmten Referenzwert festgelegt, um die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale zu erfüllen.

        The information in relation to the index is provided for context and illustration only. The fund is an actively managed UCITS. It is not managed in reference to a benchmark.

        Past results are not a guide to future results