Investieren, wo Nachhaltigkeit und Chancen zusammentreffen
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Informationen zum Index dienen nur zur Erläuterung und zur Illustration. Der Fonds wird aktiv gemanagt. Er wird nicht in Anlehnung an eine Benchmark gesteuert.
Die Ergebnisse der Vergangenheit sind kein Hinweis auf künftige Ergebnisse.
Risikofaktoren, die vor einer Anlage zu beachten sind:
Kontrahentenrisiko: Andere Finanzinstitute erbringen Dienstleistungen für den Fonds (z.B. als Verwahrstelle) oder können Kontrahenten bei Kontrakten sein, beispielsweise bei Derivaten. Es besteht das Risiko, dass der Kontrahent seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Emerging-Market-Risiko: Wertpapiere aus Emerging Markets sind grundsätzlich anfälliger für Risikofaktoren wie Veränderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage oder des politischen, steuerlichen und rechtlichen Umfelds.
Aktienrisiko: Aktienkurse können infolge bestimmter Ereignisse mit direktem Einfluss auf Unternehmen, deren Wertpapiere im Fonds enthalten sind, sowie aufgrund des allgemeinen Konjunkturumfelds, aufgrund von Veränderungen des Marktumfelds, politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Instabilität und Währungsschwankungen fallen.
Liquiditätsrisiko: Bei schwierigen Marktbedingungen können manche im Fonds enthaltene Wertpapiere möglicherweise nicht oder nur unter Wert verkauft werden. Deshalb kann der Fonds die Rückgabe seiner Anteile aussetzen oder verschieben, sodass Investoren möglicherweise nicht sofort Zugriff auf ihre Anlagen haben.
Operatives Risiko: Aufgrund unzureichender oder fehlerhafter Prozesse und Systeme oder menschlicher Fehler, auch beim Schutz von Vermögenswerten vor externen Ereignissen, kann ein direkter oder indirekter Verlust entstehen.
Nachhaltigkeitsrisiko: Ein ökologisches, soziales oder governancebezogenes Ereignis oder ein entsprechender Zustand, das/der erhebliche negative Auswirkungen auf den langfristigen Wert einer Anlage in den Fonds haben kann.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Angaben werden bei Bedarf gelegentlich überprüft, um etwaigen Änderungen oder Überarbeitungen Rechnung zu tragen. Definierte Begriffe werden gemäß den Begriffsbestimmungen und Verweisen im Prospekt von Capital International Fund verwendet.
Der nachfolgende Abschnitt „Zusammenfassung“ wurde auf Englisch verfasst und wird in andere Amtssprachen des Europäischen Wirtschaftsraums übersetzt. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den verschiedenen Versionen dieses Abschnitts „Zusammenfassung“ ist die englische Version maßgebend.
Datum
Diese Informationen sind gültig ab 27 Februar 2024.
Zusammenfassung
Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale durch den Anlageprozess des Anlageberaters. Dabei wird die Investierbarkeit bewertet und eine Ausschlusspolitik angewendet. Der Fonds strebt zwar nachhaltige Investitionen nicht als Hauptziel an, tätigt aber dennoch nachhaltige Investitionen.
Der Fonds investiert in Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen überwiegend konform mit einem oder mehreren vom Anlageberater identifizierten nachhaltigen Anlagethemen zu weltweiten sozialen und Umweltherausforderungen sind oder sich im Übergang zu einer stärkeren positiven Ausrichtung darauf befinden. Diese Themen orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, „SDGs“).
Um zulässige Unternehmen zu identifizieren, führt der Anlageberater eine Bewertung durch, die auf internen Bottom-up-Analysen basiert, die von den Anlage- und ESG-Teams des Anlageberaters durchgeführt werden. Diese Bewertung der Investierbarkeit wird durch sektorbezogene „Merkmale“ (dabei wird beurteilt, ob die Produkte und Dienstleistungen einen Beitrag zu den SDGs liefern) und „Standards“ (welche die Steuerung von wesentlichen ESG-Risiken und die gute Unternehmensführung untersuchen) des Anlageberaters untermauert. Der Fonds investiert in „konforme“ Unternehmen, deren Wirtschaftstätigkeit derzeit mindestens zur Hälfte konform ist, sowie in Unternehmen, die sich „im Übergang befinden“ und die ihre Wirtschaftstätigkeit nach Auffassung des Anlageberaters aktiv umstellen, um sie stärker positiv auf vom Anlageberater identifizierte nachhaltige Anlagethemen und die SDGs auszurichten. Dabei werden kurz- bis mittelfristig wesentliche Änderungen erwartet.
Daneben verwendet der Anlageberater ESG- und normenbasierte Ausschlüsse, um die Fondsanlagen beim Erwerb einer Ausschlusspolitik zu unterziehen.
Capital Group hat eine Reihe von Kriterien aufgestellt, um zu beurteilen, ob ein Unternehmen keinen erheblichen Schaden verursacht und so festzustellen, ob die Anlage eine nachhaltige Investition ist. Der Fonds berücksichtigt bei Anlagen in Unternehmen die PAI-Indikatoren zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI), über die verpflichtend berichtet werden muss (Kernindikatoren), und die in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission aufgeführt sind. Außerdem berücksichtigt er andere ESG-Risiken und Kontroversen, die der Anlageberater für potenziell wesentlich hält, wie in den vorstehend genannten sektorbezogenen Standards beschrieben, zum Beispiel Probleme im Bereich Datenschutz oder Zensur.
Bei der Bewertung der Verfahrensweisen sieht sich der Anlageberater mindestens Aspekte an, die er in Bezug auf die vier genannten Säulen einer guten Unternehmensführung für relevant hält (d. h. solide Managementstrukturen, Beziehungen zu Arbeitnehmern, Vergütung von Mitarbeitern sowie Einhaltung der Steuervorschriften).
Mindestens 90 % der Fondsanlagen werden zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale). Der Fonds investiert einen Mindestanteil von 60 % in die Unterkategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ und maximal 40 % in die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“. Maximal 10 % der Anlagen des Fonds, einschließlich nicht auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtete Anlagen und/oder Derivate, fallen in die Kategorie „#2 Andere Investitionen“.
Liquide Mitteln sind in den oben genannten Vermögensanteilen nicht enthalten. Sie können zu Liquiditätszwecken gehalten werden.
Der Fonds nutzt mehrere Datenquellen, einschließlich unter anderem MSCI ESG Business Involvement Screening Research („MSCI ESG”) und die von MSCI ermittelte Liste der Unternehmen, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen. Diese Daten decken allerdings möglicherweise nicht das gesamte Spektrum der Tätigkeiten eines Emittenten ab, ändern sich plötzlich, können fehlerhaft, nicht zutreffend, unvollständig oder veraltet sein. Das kann dazu führen dass ein Fonds in einen Emittenten investiert, dessen Ausschluss ein Anleger erwarten könnte. Capital Group überprüft externe Datenquellen laufend sorgfältig und bemüht sich sicherzustellen, dass Daten von Drittanbietern vertrauenswürdig sind. Wenn der Anlageberater Daten und/oder eine Bewertung für unvollständig oder nicht zutreffend hält, behält er sich das Recht vor, die Beteiligung des betreffenden Unternehmens durch eine eigene Bewertung zu ermitteln.
Die Mitarbeitenden der Compliance-, Risiko- und internen Auditfunktion von Capital Group bewerten regelmäßig den Aufbau und die Wirksamkeit der Aktivitäten und wichtigen Kontrollsysteme der Firma. Dies umfasst die Einhaltung interner Abläufe und Verfahren sowie des Regulierungsumfelds in den Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen tätig ist.
Der Dialog mit Unternehmen ist fester Bestandteil der Vermögensverwaltungsdienste, die der Anlageberater seinen Kunden erbringt. Wenn die Anlageteams von Capital Group ein Problem identifizieren, dass für den langfristigen Wert eines Unternehmens wesentlich ist oder sie die relative ESG-Leistung bedenklich finden, tauschen sich die Anlageexperten und Governance-Teams von Capital Group mit der Unternehmensleitung aus.
Der Fonds hat keinen Referenzwert für die Erreichung der von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale bestimmt.
Kein nachhaltiges Investitionsziel
Dieser Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale, hat aber kein nachhaltiges Investitionsziel.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Der Anlageberater berücksichtigt wie vorstehend erwähnt alle PAI-Indikatoren, über die verpflichtend berichtet werden muss (Kernindikatoren).
Im Rahmen seiner Ausschlusspolitik berücksichtigt der Anlageberater mehrere PAI-Indikatoren. Die Ausschlusspolitik adressiert insbesondere PAI 4 zum Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind, PAI 10 zu Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze und PAI 14 zum Engagement in umstrittenen Waffen.
Zusätzlich zum Ausschlussverfahren wird der Anlageberater mit Blick auf die restlichen Kernindikatoren:
Wenn Daten von Drittanbietern oder die qualitative Bewertung des Anlageberaters darauf hinweisen, dass ein Unternehmen ausgehend von einem PAI-Schwellenwert potenziell ein anderes Ziel erheblich beeinträchtigt, führt der Anlageberater eine zusätzliche Sorgfaltsprüfung durch, um die nachteiligen Auswirkungen, auf die externe oder interne Daten hinweisen, besser zu verstehen und zu bewerten. Wenn der Anlageberater zu dem Schluss gelangt, dass das Unternehmen seiner Analyse zufolge keine erhebliche Beeinträchtigung verursacht, kann er mit der Investition weitermachen. Die Begründung für die Entscheidung wird dann dokumentiert. Der Anlageberater kann zum Beispiel zu dem Schluss gelangen, dass ein Unternehmen keine erhebliche Beeinträchtigung verursacht, wenn (i) der Anlageberater Grund zu der Annahme hat, dass externe Daten nicht zutreffend sind und die eigenen Analysen des Anlageberaters zeigen, dass das Unternehmen keine erhebliche Beeinträchtigung verursacht oder (ii) das Unternehmen Schritte unternimmt, um die Beeinträchtigung durch Verabschiedung zeitgebundener Ziele zu begrenzen oder zu beseitigen und es bedeutende Anzeichen für Verbesserungen und positive Veränderungen gibt.
Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die nachhaltigen Investitionen stehen wie folgt mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang: Der Anlageberater überprüft die an erheblichen ESG-Kontroversen beteiligten Unternehmen. Dabei konzentriert er sich auf diejenigen, die möglicherweise im Konflikt mit weltweit geltenden Standards stehen, unter anderem den Leitsätzen des Globalen Pakts der Vereinten Nationen (UNGC) und der OECD. In Übereinstimmung mit der bei dem Fonds angewendeten Ausschlusspolitik schließt der Anlageberater Unternehmen aus, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen. Obgleich andere Fälle nicht automatisch zu einem Ausschluss aus dem Fonds führen, stellt der Anlageberater sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um die Missstände zu beseitigen.
Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts
Der Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale durch den Anlageprozess des Anlageberaters. Dabei wird die Investierbarkeit bewertet und eine Ausschlusspolitik angewendet.
Der Fonds investiert in Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen überwiegend konform mit einem oder mehreren vom Anlageberater identifizierten nachhaltigen Anlagethemen zu weltweiten sozialen und Umweltherausforderungen sind oder sich im Übergang zu einer stärkeren positiven Ausrichtung darauf befinden. Diese Themen orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, „SDGs“).
Um zulässige Unternehmen zu identifizieren, führt der Anlageberater eine Bewertung durch, die auf internen Bottom-up-Analysen basiert, die von den Anlage- und ESG-Teams des Anlageberaters durchgeführt werden. Diese Bewertung der Investierbarkeit wird durch sektorbezogene „Merkmale“ (dabei wird beurteilt, ob die Produkte und Dienstleistungen einen Beitrag zu den SDGs liefern) und „Standards“ (welche die Steuerung von ESG-Risiken und die gute Unternehmensführung untersuchen) des Anlageberaters untermauert. Der Fonds investiert in „konforme“ Unternehmen, deren Wirtschaftstätigkeit derzeit mindestens zur Hälfte nachhaltig ist, sowie in Unternehmen, die sich „im Übergang befinden“ und die ihre Wirtschaftstätigkeit nach Auffassung des Anlageberaters aktiv umstellen, um sie nachhaltiger zu machen. Dabei werden kurz- bis mittelfristig wesentliche Änderungen erwartet.
Daneben verwendet der Anlageberater ESG- und normenbasierte Ausschlüsse, um die Fondsanlagen beim Erwerb einer Ausschlusspolitik zu unterziehen.
Es wurde kein Referenzwert für die Erreichung der vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale bestimmt.
Anlagestrategie
Der Anlageberater wendet folgende Anlagestrategie an, um die beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale und das nachhaltige Investitionsziel wie folgt zu erreichen:
Der Fonds investiert in Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen überwiegend konform mit einem oder mehreren vom Anlageberater identifizierten nachhaltigen Anlagethemen zu weltweiten sozialen und Umweltherausforderungen sind oder sich im Übergang zu einer stärkeren positiven Ausrichtung darauf befinden. Diese Themen orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, „SDGs“).
Die Themen orientieren sich an den wichtigsten Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, „SDGs“).
Themen | Wichtige verbundene UN-SDGs |
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Gesundheit & Wohlergehen |
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Energiewende |
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Nachhaltige Städte & Gemeinden |
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Nachhaltiger Konsum |
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Zugang zu Bildung & Informationen |
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Finanzielle Inklusion |
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Sauberes Wasser & Sanitäreinrichtungen |
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Um diese Unternehmen zu identifizieren, führt der Anlageberater eine Bewertung der Investierbarkeit durch, die auf internen Bottom-up-Analysen basiert, die von den Anlage- und ESG-Teams des Anlageberaters durchgeführt werden. Diese Bewertung der Investierbarkeit wird durch sektorbezogene „Merkmale“ und „Standards“ des Anlageberaters untermauert:
- Merkmale: Konzentration darauf, ob Produkte und Dienstleistungen zu den SDGs beitragen; und
- Standards: Fokus auf Steuerung wesentlicher ESG-Risiken und gute Unternehmensführung.
Der Fonds investiert in „konforme“ Unternehmen, deren Wirtschaftstätigkeit derzeit mindestens zur Hälfte konform ist, sowie in Unternehmen, die sich „im Übergang befinden“ und die ihre Wirtschaftstätigkeit nach Auffassung des Anlageberaters aktiv umstellen, um sie nachhaltiger zu machen. Dabei werden kurz- bis mittelfristig wesentliche Änderungen erwartet. Wenn ein Unternehmen als nachhaltig oder im Übergang befindlich eingestuft und in den Fonds aufgenommen wird, nachfolgend aber die Anforderungen für nachhaltige oder im Übergang befindliche Unternehmen nicht mehr erfüllt, wird dieses Unternehmen nicht mehr als nachhaltige Investition betrachtet. In der Regel wird sie dann sechs Monate nach dem Zeitpunkt dieser Feststellung vorbehaltlich der besten Interessen der Anleger des Fonds veräußert.
Daneben verwendet der Anlageberater ESG- und normenbasierte Ausschlüsse, um die Fondsanlagen beim Erwerb einer Ausschlusspolitik zu unterziehen. Dies wird durch laufende Überwachung des Portfolios durch den Anlageberater anhand von Kriterien unterstützt, die in der Ausschlusspolitik beschrieben sind, um Positionen zu ermitteln, die ausgeschlossen werden. Ein solches Unternehmen wird nicht mehr als nachhaltige Investition betrachtet. In der Regel wird sie dann sechs Monate nach dem Zeitpunkt dieser Feststellung vorbehaltlich der besten Interessen der Anleger des Fonds veräußert.
Die Aktivitäten und Schwellenwerte, die gemäß der Ausschlusspolitik angewendet werden, um die Liste der Unternehmen zu bestimmen, die aus dem Anlageuniversum der Fonds ausgeschlossen werden, umfassen folgende:
Tätigkeiten | Schwellenwert |
---|---|
Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) | Unternehmen, die nach Ansicht des Anlageberaters gegen den UNGC verstoßen, sollten ausgeschlossen werden. |
Tabak | Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes aus der Herstellung von Tabakwaren erzielen, sollten ausgeschlossen werden. |
Umstrittene Waffen | Unternehmen mit jeglicher Verbindung zu umstrittenen Waffen (Streumunition, Landminen, biologische/chemische Waffen, Waffen mit abgereichertem Uran, blind machende Laserwaffen, Brandwaffen und/oder Waffen, deren Splitter nicht aufspürbar sind) sollten ausgeschlossen werden. |
Nuklearwaffen | Unternehmen, die Umsatz aus der Produktion von Nuklearwaffen erzielen, sollten ausgeschlossen werden. |
Waffen | Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit Waffensystemen, Komponenten und Trägersystemen und militärischen Dienstleistungen erzielen, sollten ausgeschlossen werden. |
Vorgelagerte Öl- & Gasunternehmen | Unternehmen, die in der Exploration & Produktion von Öl und Gas tätig sind oder Umsatz daraus erzielen, sollten ausgeschlossen werden. |
Kraftwerkskohle | Unternehmen, die mehr als 10 % ihres Umsatzes mit der Förderung und/oder dem Vertrieb von Kraftwerkskohle erzielen, sollten ausgeschlossen werden. |
Bei der Bewertung von Unternehmen, in die potenziell investiert werden kann, stützt sich der Anlageberater auf Drittanbieter, die die Beteiligung eines Unternehmens an mit diesen Ausschlusskriterien unvereinbaren Tätigkeiten bzw. den daraus erzielten Umsatz ermitteln. Wenn die Ausschlüsse sich nicht durch Drittanbieter verifizieren lassen oder der Anlageberater Daten und/oder eine Bewertung für unvollständig oder nicht zutreffend hält, behält er sich das Recht vor, die Beteiligung des betreffenden Unternehmens durch eine eigene Bewertung zu ermitteln (auch anhand von externen Datenquellen).
Bei Unternehmen, die bei der Bewertung der Investierbarkeit und der Ausschlusspolitik durchfallen, wird davon ausgegangen, dass sie nicht zu den ökologischen und/oder sozialen Merkmalen des Fonds beitragen.
Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung des nachhaltigen Investitionsziels dieses Finanzprodukts herangezogen?
Bei der Bewertung der Verfahrensweisen sieht sich der Anlageberater mindestens Aspekte an, die er in Bezug auf die vier genannten Säulen einer guten Unternehmensführung für relevant hält (d. h. solide Managementstrukturen, Beziehungen zu Arbeitnehmern, Vergütung von Mitarbeitern sowie Einhaltung der Steuervorschriften).
Bei der Bewertung der Investierbarkeit bewertet der Anlageberater die Qualität der Verfahrensweisen der Unternehmensführung von Unternehmen, wenn er die ESG-Risiken untersucht sowie allgemein im Rahmen seines ESG-Integrationsprozesses. Die Fundamentalanalyse des Anlageberaters deckt eine Reihe von Kennzahlen der Unternehmensführung ab, darunter Auditpraxis, Zusammensetzung es Vorstands, Bezahlung von Steuern, Kontroversen und Vorstandsvergütung. Der Anlageberater führt mit den Unternehmen regelmäßige Gespräche über Fragen der Unternehmensführung und übt seine Stimmrechte bei den Unternehmen aus, in die der Fonds investiert.
Der Anlageberater wendet wie vorstehend beschrieben bei dem Fonds eine Ausschlusspolitik an. Dabei schließt er Unternehmen aus, die gegen die UNGC-Grundsätze verstoßen, sowie jene, die gegen Grundsatz 10 zur Korruptionsbekämpfung und Grundsatz 3 zu den Arbeitnehmerbeziehungen verstoßen.
Die Erklärung zur ESG-Politik von Capital Group enthält zusätzliche ausführliche Informationen über den ESG-Integrationsansatz und die entsprechenden Verfahren des Anlageberaters, darunter die Verfahren und Grundsätze zur Stimmrechtsausübung sowie Einschätzungen zu speziellen ESG-Themen, wie ethisches Verhalten, Offenlegungen und Unternehmensführung. Informationen über die Grundsätze des Anlageberaters zur Unternehmensführung finden Sie in seinen Verfahren und Grundsätzen zur Stimmrechtsausübung.
Nähere Angaben finden Sie in der Erklärung zur ESG-Politik unter:
https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/esg/files/esg-policy-statement(en).pdf
Anteil der Investitionen
Mindestens 90 % der Fondsanlagen werden zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale). Der Fonds investiert einen Mindestanteil von 60 % in die Unterkategorie „#1A Nachhaltige Investitionen“ und maximal 40 % in die Kategorie „#1B Andere ökologische oder soziale Merkmale“.
Maximal 10 % der Anlagen des Fonds, einschließlich nicht auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale ausgerichtete Anlagen und/oder Derivate, fallen in die Kategorie „#2 Andere Investitionen“.
Liquide Mitteln sind in den oben genannten Vermögensanteilen nicht enthalten. Sie können zu Liquiditätszwecken gehalten werden.
Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen
Folgende Nachhaltigkeitsindikatoren werden vom Fonds herangezogen, um die Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch ihn beworben werden, zu messen:
- Anteil der Emittenten, die auf die Sektoren entfallen, die im Rahmen der Ausschlusspolitik definiert wurden,
- Anteil der Investitionen, bei denen mindestens 50 % des Umsatzes mit den SDGs konform ist, und
- Anteil der Investitionen in Unternehmen, die sich „im Übergang befinden“.
Methoden
Folgende Methoden werden verwendet, um zu messen, inwiefern die ökologischen und/oder sozialen Merkmale erreicht werden:
- Prozess zur Bewertung der Investierbarkeit: Der Fonds investiert in Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen überwiegend konform mit einem oder mehreren vom Anlageberater identifizierten nachhaltigen Anlagethemen zu weltweiten sozialen und Umweltherausforderungen sind oder sich im Übergang zu einer stärkeren positiven Ausrichtung darauf befinden. Diese Themen orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, „SDGs“). Bei „konformen“ Unternehmen ist derzeit mindestens die Hälfte ihrer Wirtschaftstätigkeit konform, und Unternehmen, die sich „im Übergang befinden“, sind nach Auffassung des Anlageberaters dabei, ihre Wirtschaftstätigkeit aktiv umzustellen, um sie stärker positiv auf vom Anlageberater identifizierte nachhaltige Anlagethemen und die SDGs auszurichten. Dabei werden kurz- bis mittelfristig wesentliche Änderungen erwartet. Der Anlageberater bewertet die Ausrichtung eines Unternehmens in der Regel anhand des Umsatzes. In bestimmten Fällen können allerdings andere Kennzahlen aussagekräftiger sein, bei Versorgungsunternehmen zum Beispiel der Mix der Energieerzeugung. Neben der Ausrichtung eines Unternehmens werden auch der Beitrag der Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens zu den SDGs und das Risiko einer Fehlausrichtung qualitativ bewertet. Dabei wird beleuchtet, wie wesentliche ESG-Risiken und -Chancen vom Unternehmen adressiert und gesteuert werden, so etwa die Qualität der Verfahrensweisen der Unternehmensführung und negative ökologische oder soziale Auswirkungen. Insbesondere bei Unternehmen, die sich im Übergang befinden, werden auch die Fortschritte und der Zeitplan für das Erreichen einer beabsichtigten Auswirkung untersucht.
- Ferner werden bei der Bewertung der Investierbarkeit auch einschlägige Kennzahlen (KPIs) und Ziele sowie Themen für aktiven Dialog ermittelt und im weiteren Verlauf überwacht. Insbesondere bei Unternehmen, die sich im Übergang befinden, können die KPIs den Anteil des konformen Umsatzes und andere Übergangskennzahlen umfassen. Die Fortschritte bei diesen KPIs und die Ziele werden regelmäßig bewertet.
- Die ESG-Analysten und Investmentanalysten des Anlageberaters führen die Analysen durch. Über die Investierbarkeit stimmen die Principal Investment Officers, Portfolio Manager und die ESG-Leitung der Strategie ab.
- Ausschlusspolitik: Der Anlageberater verwendet ESG- und normenbasierte Ausschlüsse, um die Fondsanlagen beim Erwerb einer Ausschlusspolitik zu unterziehen. Der Anlageberater stützt sich auf Drittanbieter, die die Beteiligung eines Unternehmens an mit diesen Ausschlusskriterien unvereinbaren Tätigkeiten bzw. den daraus erzielten Umsatz ermitteln. Wenn die Ausschlüsse sich nicht durch Drittanbieter verifizieren lassen oder der Anlageberater Daten und/oder eine Bewertung für unvollständig oder nicht zutreffend hält, behält er sich das Recht vor, die Beteiligung des betreffenden Unternehmens durch eine eigene Bewertung zu ermitteln (auch anhand von externen Datenquellen).
- Engagement: Engagement-Aktivitäten führt das ESG-Team gemeinsam mit unseren Anlageexperten durch. Wir führen mit den Managementteams einen aktiven Dialog über Themen, die wir im Rahmen unserer Analysen, ESG Investment Frameworks, Abstimmungen und des Überwachungsprozesses ermitteln.
- Wahrnehmung der Stimmrechte: Wir verfügen über ein professionelles Proxy Voting und unser firmeneigenes Global Stewardship & Engagement (GSE)/Proxy Team führt Analysen durch. Über die finale Stimmrechtsvertretung entscheiden die Mitglieder unserer Anlageteams.
Datenquellen und -verarbeitung
Der Fonds nutzt im Rahmen seines Anlageprozesses mehrere Datenquellen.
Mit Blick auf die SDG-Ausrichtung zieht der Anlageberater in der Regel den Umsatz heran, um die Ausrichtung eines Unternehmens zu bewerten. Er verwendet aber auch andere Kennzahlen, wenn es für den jeweiligen Sektor aussagekräftigere Finanzkennzahlen für ein Unternehmen und seine Branche gibt.
Folgende Datenquellen werden im Rahmen der Ausschlusspolitik verwendet:
Tätigkeiten | Datenquelle |
---|---|
Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) | Die Unternehmen werden anhand der von MSCI ermittelten Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze identifiziert. |
Tabak | Die Unternehmen werden anhand des Faktornamens von MSCI „Tobacco Producer – Maximum Percentage of Revenue“ identifiziert. |
Umstrittene Waffen | Die Unternehmen werden anhand des Faktornamens von MSCI „Controversial Weapons – Any Tie“ identifiziert. |
Nuklearwaffen | Die Unternehmen werden anhand des Faktornamens von MSCI „Weapons – Nuclear Maximum Percentage of Revenue“ identifiziert. |
Waffen | Die Unternehmen werden anhand des Faktornamens von MSCI „Weapons – Maximum Percentage of Revenue“ identifiziert. |
Vorgelagerte Öl- & Gasunternehmen | Die Unternehmen werden anhand der Subindustrien „Integrierte Erdöl- & Erdgasbetriebe“ und „Erdöl & Erdgas: Exploration & Produktion“ laut Global Industry Classification Standard (GICS) identifiziert. |
Kraftwerkskohle | Die Unternehmen werden anhand des Faktornamens von MSCI „Thermal Coal – Maximum Percentage of Revenue“ identifiziert. |
Ausführliche Informationen über die ESG-Ausschlusspolitik von Capital International Fund finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.capitalgroup.com/content/dam/cgc/tenants/eacg/negative-screening-policy.pdf
Capital Group überprüft regelmäßig die Qualität der Leistung der Dienstleistungsunternehmen und führt laufende Überwachungs- und Due Diligence-Aktivitäten durch, die gemessen an der Bedeutung der erbrachten Dienstleistungen angemessen sind.
Einschränkungen bei Methoden und Daten
Der Anlageberater kann sich auf externe Daten oder eine Kombination aus externen Daten und eigenem Research sowie Analysen von Capital Group stützen. Diese Daten decken allerdings möglicherweise nicht das gesamte Spektrum der Tätigkeiten eines Emittenten ab, ändern sich plötzlich, können fehlerhaft, nicht zutreffend, unvollständig oder veraltet sein. Das kann dazu führen dass ein Fonds in einen Emittenten investiert, dessen Portfolioausschluss ein Anleger erwarten könnte. Capital Group überprüft externe Datenquellen laufend sorgfältig und bemüht sich sicherzustellen, dass Daten von Drittanbietern vertrauenswürdig sind.
Wenn keine Daten über Drittanbieter erhältlich sind oder der Anlageberater externe Daten und/oder Bewertungen für unvollständig oder nicht zutreffend hält, behält er sich das Recht vor, die Beteiligung des betreffenden Unternehmens durch eine eigene Bewertung zu ermitteln (auch anhand von externen Datenquellen).
Due Diligence
Die Mitarbeitenden der Compliance-, Risiko- und internen Auditfunktion von Capital Group bewerten regelmäßig den Aufbau und die Wirksamkeit der Aktivitäten und wichtigen Kontrollsysteme der Firma. Dies umfasst die Einhaltung interner Abläufe und Verfahren sowie des Regulierungsumfelds in den Rechtsordnungen, in denen das Unternehmen tätig ist. Capital Group trifft sich regelmäßig mit den externen Datenanbietern, um die Qualität der erbrachten Dienstleistungen zu überprüfen.
Außerdem gibt es Pre-Trade- und Post-Trade-Prüfungen, die im Abschnitt „Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen“ oben näher beschrieben werden.
Engagement-Richtlinien
Der Dialog mit Unternehmen ist fester Bestandteil der Vermögensverwaltungsdienste, die der Anlageberater seinen Kunden erbringt. Die Anlageteams von Capital Group treffen sich regelmäßig mit den Unternehmensleitungen, unter anderem mit geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern, Vorsitzenden und Finanzvorständen. So kann die Gesellschaft mitwirken und einen Dialog über Themen anstoßen, die die langfristigen Aussichten eines Unternehmens beeinträchtigen könnten, wie etwa Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen.
Wenn die Anlageteams von Capital Group ein Problem identifizieren, dass für den langfristigen Wert eines Unternehmens wesentlich ist oder sie die relative ESG-Leistung bedenklich finden, tauschen sich die Anlageexperten und Governance-Teams von Capital Group mit der Unternehmensleitung aus. Die Reaktion der Unternehmensleitung und die Schritte, die sie zur Begrenzung zugehöriger Risiken ergreift, spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Qualität der Unternehmensleitung durch Capital Group, die ein Schlüsselfaktor bei Entscheidungen über die Titelauswahl sind.
Bestimmter Referenzwert
Der Fonds hat keinen Referenzwert für die Erreichung der von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale bestimmt.
Wo können produktspezifische Informationen abgerufen werden?
Weitere produktspezifische Informationen finden Sie in den vorvertraglichen Informationen unter: https://docs.publifund.com/1_PROSP/LU2720016851/en_LU
Weitere produktspezifische Informationen finden Sie in den regelmäßigen Berichten unter: https://docs.publifund.com/4_AR/LU2720016851/en_LU